Ich u. Hartz


Ich selbst war einmal Hartzer...

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N E U ––   Unfaßbar: ––  N E U


Diese Nachricht  muss zuerst kommen:


BILD 13.10.2017 Sanktionen bei Hartz 4 gestiegen.


Wenn alle Sanktionen ablaufen wie die Sanktion bei mir, so sollten Diejenigen die sanktioniert wurden „SOFORT“ Wiederspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Vorher jedoch alle damit zusammenhängenden Gesetze  lesen, nur so bekommen Sie ihr Recht und werden nicht „beschissen“.


Wer nicht möchte dass es ihm so ergeht wie mir. 6500 Euro ans Bein geschmiert bzw. Etwas höher reingesteckt.  


Am Ende dieser Seite der Original Text……..von BILD


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Durch Krankheit (Krebs) wurde ich 2002 aus meiner Arbeit auf dem Bau, herausgerissen. Aus, für immer?


An meinem Arbeitsplatz habe ich je nach Stunden 1800 bis 2600 DM verdient, als der Euro kam, wurden aus 21.00 DM/Stunde -- ganze ca. 10.50 €, aber damit nicht genug es ging weiter bergab.


Durch die Behandlung (Zungenkarzinom) wurde ich immer schwächer und verlor gewaltig an Gewicht. Das sei normal sagten die Ärzte hinsichtlich meines Zustandes. Finanziell ging es mir ebenso schlecht, wie mit der Gesundheit. Krankengeld? ein Prozentteil meines vorhergehenden Lohnes, etwas mehr wie die Hälfte.


Somit war ich von 2600 auf ca. 1500 Brutto runter. Aber daran denken konnte ich selten, meistens war der Krebs im Vordergrund, bei jeder Unterhaltung. Ein - ein - halb Jahre bekam ich nun Krankengeld und mit der Ankündigung nun gibt es Arbeitslosengeld 1 war ich erst recht schockiert, wieder nur ein Prozentteil des vorhergehenden Lohnes. Nun war ich auf ca. 850 runter und dachte so nebenbei:


"Zum Leben zu Wenig, zum Sterben zuviel".

Aber das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange nun kommt Hartz vier. Ich war sozusagen "Gründungsmitglied" bei dieser Truppe -- nun konnte ich gerade mal bis 450 zählen dann war Ende. Also tiefer fallen kannst Du eigentlich nicht mehr, ca. 30 Jahre gearbeitet und dann vom Schicksal so gebeutelt zu werden ist nicht gerade lustig. Mittlerweile wog ich zwar wieder ein paar Kilo mehr, aber an Arbeit war nicht mehr zu denken, bei Anstregungen verlor ich das Gleichgewicht, mir wurde schwindelig, somit sagte jeder Unternehmer "Lieber nicht, da ist das Risiko eines Unfalls zu groß".

Aber es mußte noch schlimmer kommen:


Zu der Anmeldung bei Hartz 4 wurde eine Urkunde verlangt die einmal 1992 ausgestellt worden war (zu der Zeit hatten wir 2005). Es war der Beleg das mein Haus mir gehört und das parallel laufende Darlehen zur Finanzierung des Hauses aufgenommen wurde. Um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen bekam ich dies auch schriftlich von den Mitarbeiterinnen des Rhön-AA zugeschickt. Mit der Androhung nach § 60 SGB I sei ich zur Mitwirkung verpflichtet usw.


Eine Woche später war ich persönlich auf dem Amt und gab an: Das die Urkunde von Amtsgericht rausgesucht werden muss und per Einschreiben zugeschickt werden soll, dadurch kommt ein Unkostenbeitrag von ca. 100 € zusammen. Da ich dieses Geld nicht hatte konnte ich die Urkunde nicht beantragen und abgeben.


Daraufhin wurde ich sanktioniert und mir wurden 76 € monatlich abgezogen, weil ich die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt hätte. Diesen kompletten Vorgang kann ich belegen, falls Jemand aus dem "Rhöner-Arbeitsamt" Zweifel daran hegt. Nach Jahren kam ich durch Zufall dahinter, das ich von der Hartz 4 Stelle, jahrelang beschissen wurde. Ich drücke es etwas grob aus, da es mir gewaltig gestunken hat, so über das Ohr gehaut zu werden. In den folgenden Jahren sprach ich des Öfteren mit der betreffenden Person, wiederholt versprach Sie eine Rückzahlung zu tätigen.


Dies ging so bis der Gesetzgeber seine "Fallmanager" schützte indem er eine "Verjährungsfrist" von vier bzw. zwei Jahren aussprach. Also hatte ich die "Arschkarte" gezogen und die "Managerin" freut sich vermutlich über eine Provision, weil sie dem Landratsamt 6500 Euro "gespart" hatte.


Im Gesetz steht der Text der wissentlich von den Fallmanagerninnen geheim gehalten wurde.

SGB I § 65 Grenzen der Mitwirkung (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder


2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder


3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.


Dieser Abschnitt wurde wohlweislich und absichtlich "vergessen" mir Bekannt zu geben.

Somit war klar, meine Sanktion war geplant und kaltschnäutzig an den Mann gebracht.


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Und genau diesen Vorfall habe ich zu spät moniert, den ich konnte nichts mehr tun, Manager dieses Ladens haben bei eigener Schuld nach vier Jahren nichts mehr zu befürchten. Die Leiterin dieser "Fallmanagerinnen", wurde irgendwann nach dem Vorfall -- weg komplimentiert -- was soviel heißt, Sie wurde, das Sie ihren Beamtenstatus behält, versetzt. Es war zu erfahren das Sie sich noch andere Schnitzer erlaubt haben soll. Sie wollten mir nichts Böses, war die labidare Antwort von der verantwortlichen "Fallmanagerin", aber ich kann 6500.00 € in den Kamin schreiben. Zumindest habe ich auf den Dokumenten den Sachverhalt, die Unterschriften und die Namen der Fallmanagerinnen, die skrupellos noch heute aggieren.


Wenn diese Worte angezweifelt werden -- ich kann alles belegen, jedes Schriftstück, ich würde auch soweit gehen, das ich die Namen Derer veröffentliche, die mich betrogen haben. Aber für das Gericht reicht es nicht -- das Gesetz ist nicht für den Hartzer gemacht oder doch? Und außerdem ist zusammenfassend dieses zu sagen:


Für fehlende Nachweise, die durch dritte Personen, etwa Vermieter, Arbeitgeber oder Ämter ausgestellt werden, können keine Sanktionen verhängt werden. Das Jobcenter muss sich selbst um diese Unterlagen kümmern. Wobei in meinem Fall Amtshilfe in Betracht zu ziehen ist und das kostet einen Bruchteil dessen, was ich bezahlen hätte müßen.

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Unfaßbar

Veröffentlicht von BILD am 13.10.2017


Danke dafür.


Fast 500 000 Hartz-IV-Sanktionen im 1. Halbjahr Nürnberg:   Die Jobcenter haben im Juni so viele Saktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie seit April 2015 nicht mehr! Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden 87 186 neue Strafen ausgesprochen, rund 14 000 (19,4%) mehr als im Vormonat. Die Gesamtzahl der neuen Sanktionen stieg im ersten Halbjahr dadurch auf 475 385.

Ein wichtiges  Hartz-IV-Urteil fällte gestern das Bundessozialgericht in Kassel. Für Hartz-IV-Bezieher lohnt sich der private Vermögensaufbau nicht. Eine Renten- oder Lebensversicherung muss grundsätzlich vor einem Hartz-IV-Bezug für den eigenen

Lebensunterhalt verwendet werden.


(AZ: B 4 AS 19 /16 R ) (hoe)

Kommentar:


Das heißt  für alle  Menschen in Deutschland keine zusätzliche Rentenversicherung und keine Lebensversicherung abschließen, zum Einen wird ihnen vieles später abgezogen, zum Anderen können viele in nicht allzulanger Zukunft

zum HARTZER werden, dann ist die Vorsorge sowieso ganz weg. Und als Rentner bleibt Ihnen nur das STEUERGELD in Form von AUFSTOCKUNG.


Bravo, deutsche Politik………….

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