Zwang


Zwangsverrentung von ALG II "Hartz IV"




Zwangsverrentung von ALG II "Hartz IV" Stütze- Empfängern seit 1.1.2017 durch Dekret des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeschränkt


8. Februar 2017AllgemeinALG II, Hartz IV, SGB II, SGB XII, Zwangsrente



Die Bundesagentur für Arbeit schickt immer mehr Langzeitarbeitslose vorzeitig in Rente. Das legt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken nahe, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Während im Jahr 2008 rund 10 000 63-Jährige aus dem Hartz-IV-Bezug ausschieden, waren es 2015 knapp 39 000 Menschen in diesem Alter. Im selben Jahr wurden aber nur 1745 Hartz-IV-Empfänger mit 63 in Arbeit vermittelt. Für wie viele Hartz-IV-Empfänger ein Jobcenter den Rentenantrag gestellt hat, darüber führt die Arbeitsagentur keine Statistik.



Die sogenannte Zwangsverrentung von älteren ALG-II-Empfängern wird ab 01. Januar 2017 eingeschränkt.


Die Zwangsverrentung drohte bislang allen (Langzeit-) Arbeitslosen ab 63 Jahren, von denen die Jobcenter | Bundesagentur für Arbeit annahm, dass sie nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vermittelbar sind. Das war rechtens, weil das Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) [ALG II | Hartz IV] als nachrangige Sozialleistung gilt und nicht gezahlt werden muss, wenn der Bezug einer Rente (als vorrangige Leistung) möglich ist. Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen die Leistungsberechtigten von der Zwangsver-rentung ausgenommen werden, bei denen die geringe Höhe der vorgezogenen Rente zur Bedürftigkeit führen würde - und die dann auf Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) angewiesen wären.



Ab sofort muss eine Altersrente nur dann vorzeitig beantragt werden müssen, wenn sie trotz dieser vorzeitigen Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abschläge bedarfsdeckend ist. Nach dem SGB II sind alle Leistungsbezieher ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet, ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen - obwohl sie dabei dauerhaft Abschläge hinnehmen müssen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand bedeutet dann 0,3 % weniger Rente. Wer also im Dezember dieses Jahres 63 Jahre alt wird und in Rente gehen muss, obwohl sie regulär erst mit 65 Jahren und sieben Monaten beginnen würde, dem stehen ein Leben lang 9,3 % (31 Monate x 0,3 %) weniger Altersrente zu. Dadurch, dass der Eintritt in die Rente sich nach hinten ver-schiebt, erhöhen sich die Abschläge zudem stetig weiter. Wenn das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt, stehen den Betroffenen sogar 14,4 % (48 x 0,3 %) weniger Rente zu. Quelle: Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel



Quelle:


Bürgerbeauftragte fordert vollständige Abschaffung der Zwangsverrentung für Arbeitslose? PDF


https://joizenter.wordpress.com/2017/02/08/zwangsverrentung-von-alg-ii-hartz-iv-stuetze-empfaengern-seit-1-1-2017-durch-dekret-des-bundesministeriums-fuer-arbeit-und-soziales-bmas-eingeschraenkt/




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